LINOS Oberlandesgericht Celle entscheidet im Squeeze-Out-Freigabeverfahren
10.07.09 09:08
Ad hoc
Göttingen (aktiencheck.de AG) - Gegen die Beschlussfassung auf der Hauptversammlung vom 26. August 2008 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LINOS AG (ISIN DE0005256507 / WKN 525650) auf die Optco Akquisitions GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-Out) haben mehrere Aktionäre Anfechtungsklage beim Landgericht Hannover erhoben. Über diese ist bislang noch nicht rechtskräftig entschieden.
Die LINOS AG hat zur beschleunigten Umsetzung der Beschlussfassung einen Freigabeantrag gestellt, dem das Landgericht Hannover mit Beschluss vom 16. März 2009 stattgegeben hat (Az: 26 O 111/08). Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht Celle angestrengt. Das Oberlandesgericht Celle hat mit Beschluss vom 2. Juli 2009, welcher der Gesellschaft am 9. Juli 2009 in Kopie zugegangen ist, die Beschwerden gegen den Freigabebeschluss zurückgewiesen (Az: 9 W 43/09).
Die LINOS AG wird nunmehr die Eintragung des Squeeze-Out in das Handelsregister beantragen.
LINOS AG
Investor Relations
Königsallee 23
37081 Göttingen
Tel.: 0551 6935-126
Fax 0551 6935-120
IR@linos.de
(Ad hoc vom 10.07.2009) (10.07.2009/ac/n/nw)
Die LINOS AG hat zur beschleunigten Umsetzung der Beschlussfassung einen Freigabeantrag gestellt, dem das Landgericht Hannover mit Beschluss vom 16. März 2009 stattgegeben hat (Az: 26 O 111/08). Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht Celle angestrengt. Das Oberlandesgericht Celle hat mit Beschluss vom 2. Juli 2009, welcher der Gesellschaft am 9. Juli 2009 in Kopie zugegangen ist, die Beschwerden gegen den Freigabebeschluss zurückgewiesen (Az: 9 W 43/09).
Die LINOS AG wird nunmehr die Eintragung des Squeeze-Out in das Handelsregister beantragen.
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(Ad hoc vom 10.07.2009) (10.07.2009/ac/n/nw)
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