HamaTech und SINGULUS TECHNOLOGIES vereinbaren Verschmelzung
01.11.07 14:19
Ad hoc
Sternenfels (aktiencheck.de AG) - Die HamaTech AG, Sternenfels und die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft (ISIN DE0007238909 / WKN 723890), Kahl am Main haben sich mit Zustimmung ihrer Aufsichtsräte über die Verschmelzung der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und das Umtauschverhältnis der Aktien geeinigt. Demnach erhalten die Aktionäre der HamaTech AG für je neun HamaTech-Aktien zwei Singulus-Ak-tien. Zur Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses haben beide Gesellschaften Unternehmensbewertungen mit sachverständiger Unterstützung der Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt. Der nach der Ertragswertmethode ermittelte Unternehmenswert beläuft sich danach auf EUR 2,23 je HamaTech-Aktie und EUR 10,44 je Singulus-Aktie. Nach Feststellung der gerichtlich ausgewählten und bestellten gemeinsamen Verschmelzungsprüferin, der Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist das vorgeschlagene Umtauschverhältnis von zwei Singulus-Aktien je neun HamaTech-Aktien angemessen. Der Verschmelzungsvertrag soll einer außerordentlichen Hauptversammlung der HamaTech AG, die im Dezember 2007 stattfinden soll, zur Zustimmung vorgelegt werden. Da die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft einen Anteil von mehr als 90% des Grundkapitals der HamaTech AG hält, ist ein Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft zum Verschmelzungsvertrag gemäß § 62 UmwG nicht erforderlich, es sei denn, Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, verlangen eine entsprechende Beschlussfassung.
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Die Durchführung einer Unternehmensbewertung nach der Ertragswertmethode ist ein äußerst komplexer Vorgang, der sich weder durch eine Analyse der Einzelschritte erschließt noch in einer Zusammenfassung erschöpfend beschrieben werden kann. Die Bewertungsarbeiten, die die Vorstände der beteiligten Gesellschaften mit Unterstützung der Dr. Ebner, Dr. Stolz &
Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt haben, lassen nicht zuverlässig auf die künftige Ergebnisentwicklung oder aktuelle Werte, die aufgrund anderer Bewertungsmethoden ermittelt werden können, schließen. Diese können erheblich über oder unter den Angaben liegen, die in dieser Ad hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Die Bewertungsarbeiten beruhen auf einer Vielzahl von Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich der Branchenentwicklung, des allgemeinen geschäftlichen Umfeldes, der Wettbewerbsbedingungen, der Marktbedingungen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die überwiegend außerhalb der Kontrolle der Unternehmen liegen, sowie auf Beurteilungen und Annahmen hinsichtlich Basiszinssatz', 'Beta-Faktor', 'Marktrisikoprämie' und 'typisierte persönliche Ertragsteuer auf Ausschüttung', 'Ausschüttungsquote',
'Verschuldungsgrad' und 'nachhaltiges Ergebnis', die alle auch auf der Aus-übung von Ermessensspielräumen auf Seiten des Vorstands beruhen. Ergänzende Informationen zur Berechnung der Unternehmenswerte werden im Verschmelzungsbericht und im Verschmelzungsprüfungsbericht enthalten sein. Diese Ad-Hoc-Mitteilung enthält zukunftsbezogene Angaben. Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse durch das Management der HamaTech AG, ohne dass die HamaTech AG zwangsläufig beabsichtigt, geänderte Erwartungen und Prognosen zu kommunizieren. Auf Grund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen. Zu den Annahmen, bei denen es zu erheblichen Abweichungen auf Grund nicht vorhersehbarer Entwicklungen kommen kann, zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: die Nachfrage nach unseren Produkten und Leistungen, die Wettbewerbssituation, die Entwicklung, die Verbreitung sowie die technische Leistungsfähigkeit der HD-DVD und der Blu-ray-Technologie und ihrer Preise, die Entwicklung, Verbreitung und Preise alternativer Speichermedien, rechtzeitige Verfügbarkeit notwendiger externer Vorleistungen und Produkte, die Fähigkeit, bestehende Kundenbeziehungen zu festigen und auszubauen und neue Kundenbeziehungen zu erschließen, sowie die Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Fachpersonal.
Weder die HamaTech AG noch die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft übernehmen eine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen. Mit den Aussagen zu den ermittelten Unternehmenswerten werden keine Prognosen oder An-nahmen zur künftigen Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der HamaTech AG oder der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft getroffen. (Ad hoc vom 01.11.2007) (01.11.2007/ac/n/nw)
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Die Durchführung einer Unternehmensbewertung nach der Ertragswertmethode ist ein äußerst komplexer Vorgang, der sich weder durch eine Analyse der Einzelschritte erschließt noch in einer Zusammenfassung erschöpfend beschrieben werden kann. Die Bewertungsarbeiten, die die Vorstände der beteiligten Gesellschaften mit Unterstützung der Dr. Ebner, Dr. Stolz &
Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt haben, lassen nicht zuverlässig auf die künftige Ergebnisentwicklung oder aktuelle Werte, die aufgrund anderer Bewertungsmethoden ermittelt werden können, schließen. Diese können erheblich über oder unter den Angaben liegen, die in dieser Ad hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Die Bewertungsarbeiten beruhen auf einer Vielzahl von Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich der Branchenentwicklung, des allgemeinen geschäftlichen Umfeldes, der Wettbewerbsbedingungen, der Marktbedingungen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die überwiegend außerhalb der Kontrolle der Unternehmen liegen, sowie auf Beurteilungen und Annahmen hinsichtlich Basiszinssatz', 'Beta-Faktor', 'Marktrisikoprämie' und 'typisierte persönliche Ertragsteuer auf Ausschüttung', 'Ausschüttungsquote',
'Verschuldungsgrad' und 'nachhaltiges Ergebnis', die alle auch auf der Aus-übung von Ermessensspielräumen auf Seiten des Vorstands beruhen. Ergänzende Informationen zur Berechnung der Unternehmenswerte werden im Verschmelzungsbericht und im Verschmelzungsprüfungsbericht enthalten sein. Diese Ad-Hoc-Mitteilung enthält zukunftsbezogene Angaben. Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse durch das Management der HamaTech AG, ohne dass die HamaTech AG zwangsläufig beabsichtigt, geänderte Erwartungen und Prognosen zu kommunizieren. Auf Grund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen. Zu den Annahmen, bei denen es zu erheblichen Abweichungen auf Grund nicht vorhersehbarer Entwicklungen kommen kann, zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: die Nachfrage nach unseren Produkten und Leistungen, die Wettbewerbssituation, die Entwicklung, die Verbreitung sowie die technische Leistungsfähigkeit der HD-DVD und der Blu-ray-Technologie und ihrer Preise, die Entwicklung, Verbreitung und Preise alternativer Speichermedien, rechtzeitige Verfügbarkeit notwendiger externer Vorleistungen und Produkte, die Fähigkeit, bestehende Kundenbeziehungen zu festigen und auszubauen und neue Kundenbeziehungen zu erschließen, sowie die Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Fachpersonal.
Weder die HamaTech AG noch die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft übernehmen eine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen. Mit den Aussagen zu den ermittelten Unternehmenswerten werden keine Prognosen oder An-nahmen zur künftigen Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der HamaTech AG oder der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft getroffen. (Ad hoc vom 01.11.2007) (01.11.2007/ac/n/nw)
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