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So, 26. März 2023, 7:05 Uhr

Valora Holding

WKN: 870262 / ISIN: CH0002088976

EQS-News: Befreiung von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung und Bewilligung zur Dekotierung der Valora Aktien (deutsch)


01.12.22 07:01
dpa-AFX

Befreiung von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung und Bewilligung zur Dekotierung der Valora Aktien



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Valora Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges


Befreiung von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung und


Bewilligung zur Dekotierung der Valora Aktien



01.12.2022 / 07:00 CET/CEST


Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art.

53 KR


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



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__TOKEN__0__0__



Am 26. Juli 2022 hat Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. («FEMSA»)


den Angebotsprospekt für ein öffentliches Kaufangebot der hundertprozentigen


Tochtergesellschaft von FEMSA, Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de


C.V., Monterrey, Mexiko («Anbieterin»), für alle sich im Publikum


befindenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00 der Valora


Holding AG («Valora») («Valora Aktien») zu einem Angebotspreis von CHF


260.00 netto in bar je Valora Aktie publiziert.



Am 2. November 2022 stellte Valora ein Gesuch um Befreiung von gewissen


Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung sowie ein Gesuch um


Dekotierung der Valora Aktien von der SIX Swiss Exchange mit Wirkung ab


einem nach Vorliegen des rechtskräftigen Urteils betreffend


Kraftloserklärung der sich nach Abschluss des Übernahmeverfahrens noch im


Publikum befindenden Valora Aktien zu bestimmenden Zeitpunkt.



Am 30. November 2022 hat die SIX Exchange Regulation («SER») das Gesuch von


Valora um Dekotierung sämtlicher Valora Aktien bewilligt. Der letzte


Handelstag der Valora Aktien und das effektive Datum der Dekotierung werden


nach Vorliegen des rechtskräftigen Entscheids im Kraftloserklärungsverfahren


nach Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in Bezug auf die sich


noch im Publikum befindenden Valora Aktien festgelegt. Das


Kraftloserklärungsverfahren wurde am 1. November 2022 von der Anbieterin


eingeleitet.



Ebenfalls am 30. November 2022 gewährte die SER Valora verschiedene zeitlich


befristete Ausnahmen von den Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung.


Inhalt und Dauer der gewährten Befreiungen gehen aus dem nachfolgenden Teil


des Entscheids der SER, der hier wörtlich wiedergegeben wird (inoffizielle


deutsche Übersetzung), hervor. Die Befreiungen treten mit Publikation dieser


Ad hoc-Mitteilung in Kraft.



Die Ziffern I bis III des Entscheids der SER lauten wie folgt:



I. Valora Holding AG (Emittent) wird bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer


der Best Price Rule nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung der


Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote vom 21. August 2008


(Übernahmeverordnung, UEV) bis und mit 29. März 2023 von den folgenden


Publizitätspflichten befreit:



a. Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2022


(Art. 49 ff. KR i.V.m. Art. 10 ff. Richtlinie Rechnungslegung [RLR]


und Art. 9 Ziff. 2.01 (1) Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]);



b. Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR i.V.m. der


Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität [RLAhP]), davon ausgenommen ist


die Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung betreffend die


Bekanntgabe des Zeitpunkts der Dekotierung der Namenaktien des


Emittenten von der SIX Swiss Exchange, sobald dieser bestimmt ist;



c. Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR);



d. Führung des Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);



e. Erfüllung der nachfolgend genannten Regelmeldepflichten (Art. 55 KR


i.V.m. Art. 9 RLRMP):



* Ziff. 1.05 (Änderung der externen Revisionsstelle);



* Ziff. 1.06 (Änderung des Bilanzstichtags);



* Ziff. 1.07 (Änderung von Ansprechpersonen, mit Ausnahme von


Ziff. 1.07 (6) Kontaktperson Regelmeldepflichten gemäss RLRMP]);



* Ziff. 1.08 (4) (Änderung des folgenden Weblinks:


Unternehmenskalender);



* Ziff. 1.08 (5) (Änderung des folgenden Weblinks: Verzeichnis zu


den Finanzabschlüssen);



* Ziff. 2.01 (Einreichung Finanzabschlüsse);



* Ziff. 3.03 (Einladung zur Generalversammlung);



* Ziff. 3.05 (Beschluss betreffend Opting Out/Opting Up);



* Ziff. 3.06 (Beschlüsse betreffend Vinkulierungsbestimmungen);



* Ziff. 5.02 (Meldung des bedingten Kapitals).



II. Die gemäss Ziff. I gewährten Ausnahmen beginnen mit Veröffentlichung


der Ad hoc-Mitteilung gemäss den Vorgaben in Ziff. VI.



III. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule am 29. März 2023


wird Valora bis zum 29. Mai 2023 von den Pflichten gemäss Ziff. I lit. a


- lit. e befreit, sofern bis am 29. März 2023 keines der folgenden


Ereignisse eingetreten ist oder bis zum 29. März 2023 eintritt:



a. Beitritt eines oder mehrerer Minderheitsaktionäre im Verfahren um


Kraftloserklärung der Aktien des Emittenten gemäss Art. 137 des


Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das


Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel vom 19. Juni 2015


(Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) vor dem zuständigen


Gericht;



b. Rückzug der beim zuständigen Gericht eingereichten Klage um


Kraftloserklärung der Aktien des Emittenten durch die Klägerin oder


durch eine Rechtsnachfolgerin;



c. Abweisung der Klage um Kraftloserklärung der Aktien des Emittenten


durch das zuständige Gericht;



d. Weiterzug des Urteils des zuständigen Gerichts betreffend die


Kraftloserklärung der Aktien des Emittenten.



Sollte eines der oben aufgeführten Ereignisse (lit. a. - lit. d.)


(«Lifting»-Ereignisse) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule


eintreten, werden alle in Ziff. I gewährten Ausnahmen nach Ablauf der


Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, das heisst am 30. März 2023,


automatisch und umgehend aufgehoben.



Sollte eines der oben aufgeführten Ereignisse (lit. a. - lit. d.) nach


Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, das heisst bis am 29. Mai


2023, eintreten, werden alle in Ziff. I gewährten Ausnahmen automatisch und


unmittelbar aufgehoben.



Diese Ad hoc-Mitteilung finden Sie unter www.valora.com/newsroom.



Über Valora


Tagtäglich engagieren sich rund 15'000 Mitarbeitende im Netzwerk von Valora,


um den Menschen unterwegs mit einem umfassenden Foodvenience-Angebot das


kleine Glück zu bringen - nah, schnell, praktisch und frisch. Die rund 2'700


kleinflächigen Verkaufsstellen von Valora befinden sich an Hochfrequenzlagen


in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden. Zum


Unternehmen gehören unter anderem k kiosk, Brezelkönig, BackWerk, Ditsch,


Press & Books, avec, Caffè Spettacolo, Frittenwerk und die beliebte


Eigenmarke ok.- sowie ein stetig wachsendes Angebot an digitalen Services.


Ebenso betreibt Valora eine der weltweit führenden Produktionen von


Laugengebäck und profitiert im Bereich Backwaren von einer stark


integrierten Wertschöpfungskette. Valora erwirtschaftete im Jahr 2021 einen


Aussenumsatz von CHF 2.2 Mrd. Die Valora Gruppe mit Firmensitz in Muttenz in


der Schweiz ist die europäische Retaileinheit von Fomento Económico


Mexicano, S.A.B. de C.V. (FEMSA). Die Namenaktien der Valora Holding AG


(VALN) werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG gehandelt. Es ist


vorgesehen, diese nach einem Squeeze-out-Verfahren zu dekotieren.



Weitere Informationen unter www.valora.com.



Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:



Investor Relations Media Relations


Annette Carrer-Martin Martin Zehnder


Fon +41 61 467 21 23 Fon +41 61 467 24 53


[1]ir@valora.com [1]media@valora.com





1. mailto:ir@valora.com 1. mailto:media@valora.com


Disclaimer


Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen, welche Sachverhalte


beinhalten, die keine historischen Tatsachen sind oder anderweitig nicht


durch Bezugnahme auf vergangene Ereignisse belegt werden können.


Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf unseren derzeitigen Erwartungen und


Annahmen und unterliegen Unsicherheiten und bekannten und unbekannten


Risiken. Diese Unsicherheiten und Risiken sowie andere Faktoren können dazu


führen, dass zukünftige tatsächliche Ereignisse und Entwicklungen,


einschliesslich der Ergebnisse, der Finanzlage und Entwicklung von Valora,


wesentlich von denjenigen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen


ausdrücklich oder implizit genannt oder angenommen werden. Die


Informationen, Meinungen und zukunftsgerichteten Aussagen, die in diesem


Dokument enthalten sind, gelten nur im Zeitpunkt der Veröffentlichung.


Valora ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu überprüfen


oder zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger


Entwicklungen oder aus anderen Gründen. Diese Mitteilung stellt keine


Empfehlung zum Kauf von Wertpapieren dar.




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Ende der Adhoc-Mitteilung



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1502369 01.12.2022 CET/CEST



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