DGAP-Adhoc: Neschen AG: Gerichtlicher Sachverständiger sieht keine Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter - Vorstand wird gegen vorläufiges Gutachten nicht vorgehen (deutsch)
01.10.21 17:46
dpa-AFX
Neschen AG: Gerichtlicher Sachverständiger sieht keine Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter - Vorstand wird gegen vorläufiges Gutachten nicht vorgehen
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DGAP-Ad-hoc: Neschen AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Neschen AG: Gerichtlicher Sachverständiger sieht keine
Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter - Vorstand wird gegen
vorläufiges Gutachten nicht vorgehen
01.10.2021 / 17:46 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014
Neschen AG: Gerichtlicher Sachverständiger sieht keine
Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter - Vorstand wird gegen
vorläufiges Gutachten nicht vorgehen
Am 11.12.2020 hat das Amtsgericht Bückeburg Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer
Eckert, Hannover, zum Sachverständigen bestellt. Dieser sollte prüfen, ob
wegen des Verkaufs des operativen Geschäftsbetriebes der insolventen
Gesellschaft an den Investor Blue Cap AG Schadensersatzansprüche der Masse
gegen den Insolvenzverwalter bestehen. Der Sachverständige gelangt zu dem
vorläufigen Ergebnis, dass Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem
Vergleichsschluss mit Sandton nicht ersichtlich seien und auf Grundlage der
vorliegenden Information auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das
Unternehmen unter Wert verkauft worden sei. Nach Einholung rechtlichen Rats
hat der Vorstand am 01.10.2021, 18:00 Uhr, entschieden, mangels
hinreichender rechtlicher Erfolgsaussichten nicht gegen die vorläufigen
Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen vorzugehen.
Alexander Eichner, Vorsitzender des Aufsichtsrates
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