Wichtiges Urteil zu Aufspaltungen, Spin-off
eröffnet am: | 19.10.21 10:38 von: | ParadiseBird |
neuester Beitrag: | 19.10.21 10:53 von: | ParadiseBird |
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19.10.21 10:38
#1
ParadiseBird
Wichtiges Urteil zu Aufspaltungen, Spin-off
"Besitzt jemand Aktien einer Company, die sich umstrukturiert, indem sie sich in 2 Gesellschaften aufspaltet (Spin-off), so muss der Aktionär eine Ausschüttung nicht versteuern, die sich daraus ergibt, dass er für jede alte Aktie je eine neue von jeder Gesellschaft erhält.
Das Finanzamt darf hier nicht von einem steuerpflichtigen Kapitalertrag ausgehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die wesentlichen Strukturmerkmale einer Aufspaltung erfüllt sind - auch wenn es sich um eine US-Company handelte.
So der BFH, VIII R 9/19, Urteil vom 1. Juli 2021
Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/...tail/STRE202110193/
Das Finanzamt darf hier nicht von einem steuerpflichtigen Kapitalertrag ausgehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die wesentlichen Strukturmerkmale einer Aufspaltung erfüllt sind - auch wenn es sich um eine US-Company handelte.
So der BFH, VIII R 9/19, Urteil vom 1. Juli 2021
Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/...tail/STRE202110193/
19.10.21 10:53
#2
ParadiseBird
aktuelles Beispiel: IBM
IBM spaltet demnächst Kyndryl im Verhältnis 5:1 ab. D.h. für 5 IBM-Aktien gibt es dann eine neue Kyndryl-Aktie.
Typischerweise herrscht über die steuerliche Behandlung dieser Transaktion völlige Verwirrung und führt ggf. zu völlig falschen Entscheidungen (Verkauf der Aktie vorher und ggf. Wiederkauf nach der Aufspaltung).
Typischerweise herrscht über die steuerliche Behandlung dieser Transaktion völlige Verwirrung und führt ggf. zu völlig falschen Entscheidungen (Verkauf der Aktie vorher und ggf. Wiederkauf nach der Aufspaltung).