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Do, 8. Juni 2023, 12:41 Uhr

Wirecard

WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060

Wirecard-Pleite: Anleger blitzen mit Schadenersatzklagen ab - Aktiennews


20.01.22 13:28
FONDS professionell

Wien (www.aktiencheck.de) - Wirecard-Pleite: Anleger blitzen mit Schadenersatzklagen ab - Aktiennews

Der Skandal um den insolventen Zahlungsabwickler Wirecard (ISIN: DE0007472060, WKN: 747206, Ticker-Symbol: WDI, Nasdaq OTC-Symbol: WRCDF) hält derzeit das Landgericht Frankfurt in Schach, wegen einer einer Flut von Zivilklagen gegen die Finanzaufsicht Bafin, so die Experten von "FONDS professionell".

Vier davon habe die für Amtshaftungen zuständige Vierte Zivilkammer nun abgewiesen.

Im Zusammenhang mit der Pleite des Zahlungsabwicklers Wirecard müsse sich das Landgericht (LG) Frankfurt aktuell mit einer wahren Flut von Zivilklagen gegen die Finanzaufsicht Bafin befassen. Der Grund: Wirecard-Aktionäre wollten die Behörde für ihre Verluste mit den Papieren haftbar machen. Vier Schadenersatzklagen über Summen von 3.000 bis 60.000 Euro habe zuständige 4. Zivilkammer des LG Frankfurt am Mittwoch (19.01.) abgewiesen, wie das Gericht in einer Presseerklärung mitteile.

Die Anleger hätten argumentiert, die Bafin habe Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert. Hinweisen auf Gesetzesverstöße des Zahlungsabwicklers sei die Behörde nicht ausreichend nachgegangen. Die Richter der Amtshaftungskammer des Landgerichts hätten in der Verhandlung jedoch erklärt, es dass keine Schadensersatzsprüche gegen die Bafin bestünden.

Kein Drittschutz

Nach den ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften nehme die Finanzaufsicht ihre Aufgaben und Befugnisse ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr, nicht aber im Interesse einzelner Anleger. "Eine etwaige Verletzung von Amtspflichten der Bafin kann deswegen nicht zu einer Ersatzpflicht gegenüber einem geschädigten Anleger führen. Es besteht kein sogenannter Drittschutz", habe der vorsitzende Richter erklärt. Die Urteile seien noch nicht rechtskräftig.

Am Mittwoch hätten vor dem LG Frankfurt eigentlich 60 weitere Amtshaftungsklagen gegen die Bafin in Sachen Wirecard verhandelt werden sollen. Die Kanzlei, welche diese weiteren Anleger vertrete, habe jedoch eine Terminverlegung beantragt, der nicht stattgegeben worden sei. Daraufhin hätten die Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen die Richter der Kammer gestellt, die Verhandlung geplatzt sei.

Frage nach möglichem Amtsmissbrauch

Bereits im November 2021 habe die 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt die Amtshaftungsklage eines Wirecard-Aktionärs gegen die Finanzaufsicht zurückgewiesen (Az.: 2-08 O 98/21). Hier sei auch die Frage eines möglichen Amtsmissbrauchs der Bafin behandelt worden. "Die Kammer hat festgestellt, dass sich Anleger nicht auf einen Amtsmissbrauch der Bafin berufen können und zwar selbst wenn einzelne Mitarbeiter der Behörde ihrerseits Wirecard-Aktien erworben hatten", teile das LG Frankfurt auf Anfrage von "FONDS professionell" mit. Es sei nicht erkennbar, dass diese Aktiengeschäfte missbräuchlich, also bewusst und mit Schädigungsabsicht erfolgt wären.

Auch die Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen habe die Bafin im Juli 2020 vor dem LG Frankfurt wegen Amtsmissbrauchs im Fall Wirecard verklagt. Über Klagen der Kanzlei Tilp habe 4. Zivilkammer noch nicht entschieden, teile das LG Frankfurt mit.

Börsenplätze Wirecard-Aktie:

Börse Hamburg-Aktienkurs Wirecard-Aktie:
0,0421 EUR -2,55% (20.01.2022, 13:03)

ISIN Wirecard-Aktie:
DE0007472060

WKN Wirecard-Aktie:
747206

Ticker-Symbol Wirecard-Aktie Deutschland:
WDI

Nasdaq OTC Ticker-Symbol Wirecard-Aktie:
WRCDF

Kurzprofil Wirecard AG:

Die Wirecard AG (ISIN: DE0007472060, WKN: 747206, Ticker-Symbol: WDI, Nasdaq OTC-Symbol: WRCDF) ist einer der weltweit führenden unabhängigen Anbieter von Outsourcing- und White-Label-Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr. Wirecard unterstützt Unternehmen dabei, elektronische Zahlungen aus allen Vertriebskanälen anzunehmen. Über eine globale Multi-Channel-Plattform stehen internationale Zahlungsakzeptanzen und -verfahren mit ergänzenden Lösungen zur Betrugsprävention zur Auswahl.

Für die Herausgabe eigener Zahlungsinstrumente in Form von Karten oder mobilen Zahlungslösungen stellt die Wirecard Gruppe Unternehmen die komplette Infrastruktur inklusive der notwendigen Lizenzen für Karten- und Kontoprodukte bereit.

Am 25.06.2020 stellte das Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (20.01.2022/ac/a/nw)





 
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