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Sa, 10. Juni 2023, 2:21 Uhr

Netflix

WKN: 552484 / ISIN: US64110L1061

Netflix: Die Gaming-Vorstöße könnten sich langfristig bezahlt machen - Aktienanalyse


30.03.23 14:00
Der Aktionär

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Netflix-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Julian Weber vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie des Videostreaming-Riesen Netflix Inc. (ISIN: US64110L1061, WKN 552484, Ticker-Symbol: NFC, NASDAQ-Symbol: NFLX) unter die Lupe.

In der Gaming-Branche sei Netflix derzeit noch ein eher kleiner Player. Zwar habe der Streamingdienst seit 2021 mit vier Übernahmen und zwei Eigengründungen insgesamt sechs Videospielstudios unter seiner Kontrolle. Viel mehr als kleinere Mobile-Games sei aber nicht hervorgekommen. Mit den Neuigkeiten vom Donnerstag könnte sich das jedoch ändern.

Wie aus einem Bloomberg-Artikel hervorgehe, arbeite Netflix aktuell daran seinen Game-Service auch auf Fernseher auszuweiten oder diese Option zumindest zu testen. Bisher seien die Spiele nur auf Handys und Tablets spielbar. Die Nachrichtenagentur beziehe sich in dem Bericht auf den Quellcode der Netflix-App. So enthalte dieser neben Hinweisen auf Spiele für den Fernseher in einer Zeile die Frage, ob der Nutzer das Handy als Controller nutzen wolle.

Netflix selbst habe in der Vergangenheit bereits angekündigt, Spiele auf weitere Endgeräte zu bringen und an einem Cloud-Gaming-Service zu arbeiten. Eine Erweiterung auf Fernsehgeräte wäre ein bedeutender Schritt. Ein Vorstoß ins Cloud-Gaming-Geschäft würde Nutzern die Möglichkeit bieten, Spiele über das Internet zu spielen, ohne diese auf Geräten zu installieren. Damit wäre auch eine größere Anzahl an Titeln denkbar, das würde Netflix zu einem Konkurrenten von Unternehmen wie z.B. Microsoft machen.

Die Gaming-Vorstöße könnten sich für Netflix langfristig bezahlt machen. Mit dem zusätzlichen Angebot ließen sich etwa neue Abonnenten gewinnen oder höhere Abo-Preise rechtfertigen. Der Cloud-Gaming-Markt sei attraktiv und verspreche große Zuwächse. Mit Werbe-Abonnement und Passwort-Maßnahmen habe der Streamingdienstleister noch weitere potenzielle Wachstumstreiber eingeführt. "Der Aktionär" rate, die Gewinne laufen zu lassen und belasse das Kursziel bei 390 Euro, so Julian Weber vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 30.03.2023)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link.

Börsenplätze Netflix-Aktie:

Tradegate-Aktienkurs Netflix-Aktie:
307,60 EUR +0,39% (30.03.2023, 14:15)

NASDAQ-Aktienkurs Netflix-Aktie:
332,03 USD +2,63% (29.03.2023, 22:00)

ISIN Netflix-Aktie:
US64110L1061

WKN Netflix-Aktie:
552484

Ticker-Symbol Netflix-Aktie:
NFC

NASDAQ-Symbol Netflix-Aktie:
NFLX

Kurzprofil Netflix Inc.:

Netflix Inc. (ISIN: US64110L1061, WKN 552484, Ticker-Symbol: NFC, NASDAQ-Symbol: NFLX) ist ein US-amerikanischer Videoanbieter, der mit seinem Portfolio an TV-Serien und Filmen zu den weltweit führenden Anbietern auf diesem Gebiet gehört. Das Unternehmen bietet seinen Kunden einen Internet-Aboservice, über den unbegrenzt Fernsehsendungen und Filme online gestreamt werden können. Das Angebot erstreckte sich ursprünglich nur auf den amerikanischen Heimatmarkt, wird jedoch seit 2010 auch in weiteren Ländern und Regionen wie Kanada, Irland, Lateinamerika und der Karibik ausgebaut.

In den USA bietet der Konzern außerdem den Verleih von DVDs und Blu-rays und liefert diese per Post nach Hause. Netflix-Kunden können aus einer umfassenden Auswahl ihre präferierten Sendungen, Filme und Serien auswählen und diese über Fernsehgeräte, Computer, mobile Endgeräte, Apple TV oder die Spielkonsolen XBOX 360, PS3 und Wii abspielen. Die Lizenzen für die verfügbaren Formate werden von Produktions- und Vertriebsunternehmen erworben und dann über die Internetseite www.netflix.com den Kunden zur Verfügung gestellt. (30.03.2023/ac/a/n)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.





 
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