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Di, 5. Dezember 2023, 16:51 Uhr

DAX

WKN: 846900 / ISIN: DE0008469008

DAX atmet auf


15.09.23 08:35
Nord LB

Hannover (www.aktiencheck.de) - Der deutsche Leitindex (ISIN DE0008469008 / WKN 846900) atmet auf, so die Analysten der Nord LB.

Weitere Zinserhöhungen seien seit gestern unwahrscheinlicher geworden. Aktien des Windturbinenbauers Nordex seien aufgrund von Meldungen über einen Großauftrag aus Spanien um über 5% gestiegen und an die Spitze des MDAX gerückt.

Der DAX sei um +0,97%, der MDAX um +1,00% und der TecDAX um +1,13% gestiegen.

Zinshoffnungen und steigende Kurse bei Chip-Konzernen hätten der Wall Street Aufwind verliehen. Selbst enttäuschende Konjunkturdaten hätten daran nichts ändern können. Licht am Ende des Tunnels zeichne sich übrigens für IPO’s ab - in den nächsten drei Monaten seien diverse angekündigt. "Die Börsen haben anderthalb Jahre Eiszeit hinter sich, und dies markiert den Beginn besserer Zeiten", habe ein Marktteilnehmer geäußert.

Der Dow Jones sei um +0,96%, der S&P um +0,84% und der NASDAQ um +0,81% geklettert.

BayWa r.e. (ISIN DE0005194062 / WKN 519406) beauftrage Nordex mit dem Bau von 24 Turbinen (inkl. 25 Jahre Wartungsvertrag) in der autonomen Region Aragon, nahe Zaragoza (Spanien). Die Anlagen hätten eine Gesamtleistung von 5,9 Megawatt (Nabenhöhe 125 Meter). Die Inbetriebnahme des Windparks sei für das Frühjahr 2025 avisiert.

Südzucker (ISIN DE0007297004 / WKN 729700) bitte seine franz. Rübenbauern um Zurückhaltung. Anbaumengen sollten im kommenden Jahr nicht gesteigert werden. Flächenausweitungen wären ein Widerspruch zu den EU Stützungsmaßnahmen. Im Angesicht von hohen ukrainischen Zuckerimporten existiere das Risiko eines Preisverfalls. Zwischen 10/22 und 07/23 seien rund 390.000 Tonnen ukrainischer Zucker in die EU importiert worden (Vorjahreszeitraum 25.000 Tonnen).

In der Marktinterpretation, dass der EZB-Zinsgipfel voraussichtlich erreicht sei, sei der Euro unter die Marke von 1,07 USD gerutscht.

Das Rügener LNG-Terminal werde weiter gebaut. Ein Baustoppgesuch der Deutschen Umwelthilfe vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sei abgelehnt worden. Es lägen weitere Klagen des Naturschutzbundes und der Gemeinde Binz vor. Das Gericht berufe sich in der Mitteilung auf die Einschätzung der Bundesnetzagentur, die einen zusätzlichen Bedarf an Einspeisemöglichkeiten für Flüssigerdgas (LNG) sehe. (15.09.2023/ac/a/m)





 
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