Bafin bereitet weiteres Produktverbot vor
18.02.22 12:25
FONDS professionell
Wien (www.aktiencheck.de) - Die deutsche Finanzaufsicht Bafin möchte den Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten an Privatanleger verbieten, so die Experten von "FONDS professionell".
"Privatkunden in Deutschland sollen auch beim Handel mit Futures davor geschützt werden, in hochvolatilen Marktsituationen ihr gesamtes Vermögen zu verlieren", teile die Bundesanstalt mit. Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht (Contracts for Difference, CFDs) habe die Behörde bereits 2017 verboten.
Die Bafin störe sich daran, dass Finanzprodukte mit einer Nachschusspflicht unbegrenzte Verluste nach sich ziehen könnten. "Reicht das eingesetzte Kapital eines Anlegers nicht aus, um Verluste auszugleichen, muss dieser mit seinem sonstigen Vermögen dafür eintreten", heiße es in einer Pressemitteilung. "Kleinanleger können weitaus mehr verlieren als ihr eingesetztes Kapital und mussten in der Vergangenheit teilweise sechsstellige Euro-Beträge als Nachschuss leisten."
Nach dem die Bafin das Retail-Geschäft mit entsprechenden CFDs verboten habe, beobachte sie eigenen Angaben zufolge aktuell, dass Anbieter verstärkt Terminkontrakte mit Nachschusspflichten an Privatkunden vermarkten würden. Derzeit kämen vermehrt derartige Mini- und Micro-Future-Produkte auf den Markt, die sich aufgrund ihrer geringeren Kontraktgröße und damit niedrigeren Eintrittsschwelle speziell an Kleinanleger gerichtet hätten.
"Die Bafin will mit ihrer Produktinterventionsmaßnahme sicherstellen, dass sich der Verlust von Privatkunden wie bei CFDs auch bei Futures künftig auf den Betrag beschränkt, den diese investiert haben", teile die Behörde mit. Sie gebe der Branche und der Öffentlichkeit bis zum 17. März die Gelegenheit, zu dem geplanten Produktverbot Stellung zu nehmen. (18.02.2022/ac/a/m)
"Privatkunden in Deutschland sollen auch beim Handel mit Futures davor geschützt werden, in hochvolatilen Marktsituationen ihr gesamtes Vermögen zu verlieren", teile die Bundesanstalt mit. Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht (Contracts for Difference, CFDs) habe die Behörde bereits 2017 verboten.
Nach dem die Bafin das Retail-Geschäft mit entsprechenden CFDs verboten habe, beobachte sie eigenen Angaben zufolge aktuell, dass Anbieter verstärkt Terminkontrakte mit Nachschusspflichten an Privatkunden vermarkten würden. Derzeit kämen vermehrt derartige Mini- und Micro-Future-Produkte auf den Markt, die sich aufgrund ihrer geringeren Kontraktgröße und damit niedrigeren Eintrittsschwelle speziell an Kleinanleger gerichtet hätten.
"Die Bafin will mit ihrer Produktinterventionsmaßnahme sicherstellen, dass sich der Verlust von Privatkunden wie bei CFDs auch bei Futures künftig auf den Betrag beschränkt, den diese investiert haben", teile die Behörde mit. Sie gebe der Branche und der Öffentlichkeit bis zum 17. März die Gelegenheit, zu dem geplanten Produktverbot Stellung zu nehmen. (18.02.2022/ac/a/m)